Zur Homepage der Arge DEULA

115 Überbetriebliche Ausbildung für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Beschreibung:

Während der dreijährigen Ausbildung zum Garten- und Landschaftsbauer führen wir fünf überbetriebliche Lehrgänge in unserem Hause durch, zwei im ersten und drei im zweiten Ausbildungsjahr. Die Lehrgänge dauern regulär 5 Tage von montags bis freitags, der Motorsägenlehrgang Teil II dauert 2 Lehrgangstage.

Ziele und Inhalte der Lehrgänge stellen sich wie folgt dar.

AUGALA 02 Erdbaumaschinen

Ziel:
Der Teilnehmer erwirbt Kenntnisse und Fertigkeiten, um typische Erdbaumaschinen des Garten- und Landschaftsbaus sicher und fachgerecht einzusetzen.

Inhalte:
- Verbrennungsmotoren und Antriebstechnik
- Abfahrtskontrolle und Ladungssicherheit
- Einsatz von Erdbaumaschinen und
  Bodenverdichungsgeräten
- Rückenschule

Termin:
Der Lehrgang findet im ersten Ausbildungsjahr zwischen Oktober und April statt.

AUGALA 06 Rasenbau, Einachsgeräte zur Bodenbearbeitung, Motorsägenlehrgang Teil I 

Ziel:
Der Teilnehmer erwirbt Kenntnisse und Fertigkeiten, Rasenbaumaschinen und -geräte und Einachser zur Bodenbearbeitung sicher und fachgerecht einzusetzen. Des weiteren erhält er eine Einführung in die Handhabung der Motorsäge.

Inhalte:
- Rasenbau- und Rasenpflegegeräte
- Einachser zur Bodenbearbeitung
- Einführung in die Arbeit mit der Motorsäge
- Rückenschule

Termin:
Der Lehrgang findet im ersten Ausbildungsjahr zwischen Februar und Sommerferien statt.

AUGALA 09 Baustellenabwicklung

Ziel:
Der Teilnehmer erwirbt Kenntnisse und Fertigkeiten, Schadbilder zu erkennen und Pflanzenschutzgeräte einzusetzen. Er erwirbt Grundkenntnisse zur Baustellenelektrik und kann Pflegegeräte zur Grünpflege und Freischneider einsetzen.

Inhalte:
- Erkennen von tierischen und pilzlichen Schadbildern
- Einsatz von Pflanzenschutzgeräten
- Baustellenelektrik
- Pflegegeräte zur Grünpflege
- Freischneider

Termin:
Der Lehrgang findet im zweiten Ausbildungsjahr zwischen Sommerferien und Jahresende statt.

AUGALA 06 Motorsägenlehrgang Teil II

Ziel:
Der Lehrgang baut auf den Lehrgang AUGALA 06 "Motorsägenlehrgang Teil I" auf. Der Teilnehmer erwirbt Kenntnisse und Fertigkeit, Motorsägenarbeiten durchzuführen. Er schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist freiwillig.

Inhalte:
- Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen
- Fälltechnik, Ablängen, Aufarbeiten
- Schnitttechniken bei der Fällung
- Aufarbeitung am Boden
- Handhabung und Einsatz des Greifzuges

Termin:
Im Anschluß an den AUGALA 06-Lehrgang mit gesonderter Anmeldung

AUGALA 010 Bau einer Wasseranlage
Ziel:
Die Teilnehmer erlernen, eine Teichanlage fachgerecht zu erstellen.

Inhalte:
- Einmessen des Teiches
- Höhenmessung (Wasserspiegel, Bachlauf)
- Ausheben der Teichmulde
- Schweißen von Teichfolien
- Einmessen der Teichfolie und Einbau
- Bau von Zusatzelementen wie Wasserläufe und Stege
- Pumpenauswahl

Termin:
Der Lehrgang findet im zweiten Ausbildungsjahr vom Mai bis zu den Sommerferien statt.

 

Alle Lehrgänge finden in Zusammenarbeit mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW und der Landwirtschaftskammer NRW  statt.

Die Lehrgänge sind für alle Auszubildende zur Teilnahme verpflichtend, mit Ausnahme des Lehrgangs 010 Teichbau. Sie werden für AuGala-Mitglieder in besonderer Weise gefördert.


Die Durchührung der Lehrgänge ist wie folgt organisiert.

- Die Landwirtschaftskammer NRW teilt die Lehrgänge terminlich und gruppenmäßig ein. Die aktuellen Lehrgangstermine finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.

Ansprechperson der Landwirtschaftskammer NRW ist
Frau de Vaan, 0 25 06 - 309 123
kerstin.de-vaan(at)lwk.nrw.de

- Die Landwirtschaftskammer lädt etwa 4 bis 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn über den Ausbildungsbetrieb schriftlich ein. Besonderheiten zu einzelnen Lehrgängen sind in der Einladung beschrieben. Eine Anmeldebestätigung ist nicht erforderlich, auf jeden Fall jedoch eine Absage bei Verhinderung.

Ansprechperson zu organisatorischen Fragen in unserem Hause ist vormittags Frau Flick, 02152 205773
flick(at)deula.de


- Die Abrechnung der Lehrgänge erfolgt über den Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaubau NRW. Ein geringer Teilbetrag wird durch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft getragen.

Ansprechperson des VGL ist
Frau Vogel, 02 08 - 8 48 30 16
c.vogel(at)galabau-nrw.de

 

 

Unterkunft:

Die Unterbringung erfolgt in unserem Wohnheim. Teilnehmer dieser Lehrgänge brauchen sich nicht gesondert zur Unterbringung anzumelden. Verpflegung wird ebenfalls gewährt.

Kontakt: Name: DEULA Kempen
E-Mail: deula-kempen@deula.de
Telefon: 02152 / 2057- 70
Fax: 02152 / 2057- 99