| Beschreibung: | Die Führerscheinklassen auf einen Blick A Krafträder 18 Jahre, für die Dauer von 2 Jahren nur mit einer Nennleistung von höchstens 25 KW (34 PS) ab 25 Jahre Direkteinstieg ohne Beschränkungen A1 Leichtkrafträder 16 Jahre, Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von max. 11 KW B PKW 18Jahre, (auch Führerschein mit 17), Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse max. 3500 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger bis 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden BE PKW mit Anhänger 18 Jahre, (auch mit 17), Kombinationen aus Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger mit > 750 Kg zGm C LKW 18Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse > 3500 kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger bis 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden, auf 5 Jahre befristet CE LKW mit Anhänger 18 Jahre, Kombinationen aus Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger mit > 750 Kg zGm, auf 5 Jahre befristet C1 mittlere LKW 18 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zul. Gesamtmasse > 3500 kg bis < 7500 Kg, max. 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger bis 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden, bis zum 50.Lebensjahr danach für 5 Jahre. C1E mittlere LKW mit Anhänger 18 Jahre, Kombinationen der Klasse C1 und Anhängern > 750 Kg zGm, die zGm des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeugs nicht überschreiten, zGm der Kombination darf nicht mehr als 12000Kg betragen, bis zum 50.Lebensjahr danach für 5 Jahre D Omnibusse 21 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger < 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden DE Omnibusse mit Anhänger 21 Jahre, Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern > 750 Kg zGm D1 kleine Busse 21 Jahre, Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder, zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätze und nicht mehr als 16 Sitzplätze außer dem Führersitz, Anhänger < 750 Kg zGm dürfen mitgeführt werden D1E kleine Busse mit Anhänger 21 Jahre, Kombinationen der Klasse D1 und Anhängern > 750 Kg zGm, die zGm des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeugs nicht überschreiten, zGm der Kombination darf nicht mehr als 12000Kg betragen,auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden T landwirtschaftliche Zugmaschinen 16 Jahre 40 Km/h, 18 Jahre 60 Km/h, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 Km/h, auch mit Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 Km/h, auch mit Anhängern, L landwirtschaftliche Zugmaschinen 16 Jahre, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 32 Km/h, auch mit Anhänger wenn sie mit nicht mehr als 25 Km/h geführt werden, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 Km/h, auch mit Anhänger
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| Kontakt: |
Name: DEULA Hildesheim GmbH E-Mail: info@deula-hildesheim.de Telefon: 05121/7832-0 Fax: 05121/516469 |
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